Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Organisatorisches
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche von der Fahrschule Aviano angebotenen Dienstleistungen.
Der Kursteilnehmer oder Fahrschüler/in muss grundsätzlich seine Informationspflichten immer schriftlich erfüllen, sofern die Fahrschule Aviano die mündliche Information nicht ausdrücklich zulässt.
Von der Fahrschule Aviano ausgestellte Gutscheine können ausschliesslich bei der Fahrschule Aviano eingelöst werden.
Öffentlich ausgeschriebene Kurse oder vereinbarte Fahrlektionen finden grundsätzlich immer und bei jedem Wetter statt. Bei einem Ausfall des Kursleiters/Fahrlehrers wegen Krankheit oder Unfall behält sich die Fahrschule Aviano das Recht vor, die Fahrlektionen, Kursteile oder Kurse zu verschieben oder abzusagen. Die Fahrschule Aviano behält sich ausserdem das Recht vor, Kursteile oder Kurse zu verschieben oder abzusagen, wenn sich weniger als 6 (sechs) Teilnehmer bei den Nothelfer- und VKU-Kursen angemeldet haben. Wenn die Wetterverhältnisse (Schnee oder Eis auf der Fahrbahn) einen ungefährdeten Fahrbetrieb nicht zulassen, behalten wir uns das Recht vor, die vereinbarten Fahrlektionen oder Kurse zu verschieben oder abzusagen. Im Falle einer Absage (nicht Verschiebung) wird das Fahrlektions- oder Kursgeld vollumfänglich zurückerstattet. Schadenersatz- oder andere Forderungen bei solchen Verschiebungen oder Absagen lehnen wir vollumfänglich ab.
Versicherungen
Die Fahrschule Aviano verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung für Schäden gegenüber Drittpersonen sowie Haftpflicht- und Kaskoversicherungen für ihre Fahrzeuge. Die Unfallversicherung ist allerdings Sache der Kursteilnehmer/Fahrschüler. In der Regel sollten alle Kursteilnehmer/Fahrschüler bereits über eine Unfallversicherung verfügen (Arbeitgeber, Krankenkasse, etc.). Der Kursteilnehmer/Fahrschüler besucht/absolviert unsere Kurse/Fahrlektionen auf eigene Gefahr.
Datenerfassung und Rechnungsstellung
Die Daten der Fahrschüler/Kursteilnehmer werden bei der Fahrschule Aviano vertraulich behandelt und sicher gespeichert. Der Fahrschüler/Kursteilnehmer ist spätestens bei einer Fahrlektionsanfrage/Kursanmeldung verpflichtet, seine persönlichen Daten (Adresse, Geburtsdatum, Lernfahrausweisdaten, etc.) vollständig und korrekt anzugeben und die Fahrschule Aviano über allfällige Änderungen zu informieren.
Rechnungen werden nach jeder Fahrlektion bzw. nach der Kursanmeldung erstellt und dem Fahrschüler/Kursteilnehmer per E-Mail oder in Papierform zugestellt. Papierquittungen für Bar- oder TWINT-Zahlungen werden nur auf Verlangen ausgestellt. Bar- oder TWINT-Zahlungen werden zeitnah erfasst. Auf Anfrage erhält der Fahrschüler/Kursteilnehmer jederzeit Auskunft über bereits bezahlte und noch offene Beträge.
Datenschutz / Missbrauch
Die Fahrschule Aviano wird hiermit berechtigt, die Personaldaten der Kursteilnehmer/Fahrschüler aus gesetzlichen Gründen für mindestens 3 Jahre nach Beendigung der Ausbildung aufzubewahren, für eigene Zwecke zu verwenden und an Dritte, die für die Datenverarbeitung beauftragt und an strikte Vertraulichkeit gebunden wurden (Buchhaltung / Treuhand, Versicherungen, Homepage-, oder Newsletter-Hersteller, etc.), weiterzugeben. Die Fotos oder Filme, die vor/nach und während der besuchten Kurse oder absolvierten Fahrlektionen gemacht werden, dürfen für unsere Homepage, Social Media oder eigenen Werbezwecke verwendet werden. Bei missbräuchlichen oder böswilligen Anmeldungen für unsere Kurse/Fahrlektionen schulden die Verursacher der Fahrschule Aviano vollumfänglich die gebuchten Kurskosten und zusätzlich eine Konventionalstrafe von CHF 1'000.00/Fall. Weitere rechtliche Schritte und Schadenersatzforderungen bleiben vorbehalten.
Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die Fahrschule Aviano behält sich die jederzeitige Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Die Gültigkeit beginnt ab dem Tag der Veröffentlichung. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kursteilnehmer bei der Anmeldung zur Kenntnis gebracht und mit der Anmeldung akzeptiert.
Gerichtsstand / Anwendbares Recht
Gerichtsstand aus Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung ist ausschliesslich Baden / Aargau. Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung werden ausschliesslich nach schweizerischem Recht beurteilt.
Enthält diese Vereinbarung eine vor dem Gesetz nichtige oder ungültige Regelung, so hindert dies die Gültigkeit und Wirksamkeit des übrigen Vertragsinhaltes nicht. Die nichtige oder unwirksame Klausel wird durch eine gültige Bestimmung ersetzt, welche dem Vertragsinhalt am ehesten entspricht.
AGB-Kurse (Nothelfer/VKU)
Allgemeine Teilnahmebedingungen
Die Kursanmeldungen und -abmeldungen müssen aus rechtlichen Gründen zwingend schriftlich durch den Kursteilnehmer erfolgen (per E-Mail, SMS oder WhatsApp an den zuständigen Kursleiter). Der Kursteilnehmer muss sich im Vorfeld über die Kursdaten, den Kursort und die Telefonnummer des Kursleiters informieren. Der Kursteilnehmer wird ausserdem bei der Kursanmeldung per E-Mail mittels Kursbestätigung darüber informiert und zusätzlich 24 Stunden vor Kursbeginn per SMS oder WhatsApp an die Kursteilnahme erinnert. Das Zusenden eines Bestätigungsmails oder einer SMS/WhatsApp-Erinnerung ist eine freiwillige Dienstleistung der Fahrschule Aviano und deshalb wird bei Nichterhalt (auch beim Erhalt im Junk-E-Mail-Ordner) die Haftung abgelehnt.
Bei Verspätungen bis maximal 15 Minuten muss der betreffende Kursleiter darüber telefonisch oder per SMS informiert werden. Kommt ein Kursteilnehmer mehr als 15 Minuten zu spät, liegt es im Ermessen des Kursleiters, ob der Kursteilnehmer von diesem Kursteil oder vom gesamten Kurs ausgeschlossen wird und den Kursteil, bzw. den gesamten Kurs wiederholen muss. Die Entscheidung des Kursleiters ist abschliessend und nicht anfechtbar. In diesem Fall behalten wir uns das Recht vor, einen Schadenersatz von 100 % der Kurskosten (alle Kursteile) geltend zu machen.
Besitzt der Kursteilnehmer keinen gültigen Lernfahrausweis oder kann er ihn auf Verlangen nicht im Original (keine Kopie oder Foto) vorweisen, wird er an der Teilnahme des VKU-Kurses aus gesetzlichen Gründen nicht zugelassen. Wir behalten uns auch in diesem Fall das Recht vor, einen Schadenersatz von 100 % der Kurskosten (alle Kursteile) geltend zu machen.
Sollte ein Kursteilnehmer nicht in der Lage sein, dem Unterricht Folge zu leisten (Drogen, Alkohol, Sprache, Fahrfähigkeit, etc.) kann der Kursleiter den betreffenden Kursteilnehmer vom Kursteil oder gesamten Kurs ausschliessen. Sollte ein Kursteilnehmer den Unterricht stören oder bei groben Verstössen (Beschimpfungen, Handgreiflichkeiten, Drohungen, etc.) gegen Anordnungen des Kursleiters oder gegen die Bestimmungen des Strassenverkehrsgesetzes verstossen, kann der Kursteilnehmer – ohne Anspruch auf Rückzahlung des Kursgeldes – ebenfalls vom Kurs ausgeschlossen werden. Die Beurteilung, bzw. Entscheidung des Kursleiters ist abschliessend und nicht anfechtbar.
Der Kursteilnehmer verzichtet durch das Lesen und sein Einverständnis der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ausdrücklich auf die Geltendmachung jeglicher Ansprüche gegenüber der Fahrschule Aviano.
Annullierungsbedingungen
Nachdem sich ein Kursteilnehmer für einen Kurs angemeldet hat, wird ihm ein Platz im gewünschten Kurs bzw. in den Kursteilen reserviert und freigehalten. Dieser Kursplatz kann somit nicht mehr von anderen Kursinteressenten gebucht werden. Die Absage/Abmeldung eines Kurses oder Kursteils muss deshalb zwingend per SMS oder WhatsApp an den entsprechenden Fahrlehrer oder Kursleiter erfolgen und ist innerhalb von 24 Stunden nach der Buchung sowie bis 5 Tage vor Kursbeginn ohne Kostenfolge möglich. Telefonische Abmeldungen können aus rechtlichen Gründen leider nicht akzeptiert werden. Eine Abmeldung gilt erst dann als gültig, wenn sie vom Kursleiter schriftlich bestätigt wurde.
Erfolgt die Abmeldung eines Kurses oder Kursteils in einem Zeitraum von weniger als 5 Tagen vor Kurs(teil)beginn, unabhängig vom Grund der Abmeldung, sind nicht nur die Kosten des betreffenden Kursteils, sondern auch die Kosten aller nachfolgenden Kursteile geschuldet. Auch bei einer Neuanmeldung bleiben die betroffenen Kursteile kostenpflichtig, ausser wenn die betroffenen Kursplätze nachweislich am Kurstag wieder besetzt werden konnten. Bei Nichterscheinen oder Erscheinen ohne einen gültigen Lernfahrausweis (in Papier-Originalformat – keine Kopien oder Fotos) sind ebenfalls nicht nur die Kosten des betreffenden Kursteils, sondern auch die Kosten aller nachfolgenden Kursteile geschuldet.
Kurs- und Mahnkosten
Nach der Kursanmeldung wird eine Rechnung erstellt und dem Kursteilnehmer per E-Mail oder in Papierform zugestellt. Die Kurs- oder Kursteilkosten müssen vor Kursbeginn entweder per Online-Banking (bei Zahlungen innerhalb von 24 Stunden vor Kursbeginn ist der Zahlungsnachweis vorzuweisen) oder vor Ort am Kurstag mit Bargeld oder per TWINT-Zahlung beglichen werden. Bei einer Bezahlung am Postschalter mit einem Einzahlungsschein müssen zusätzlich CHF 5.00 Postgebühren / Einzahlungsschein bezahlt werden.
Der Nothelferausweis bzw. die VKU-Kursbestätigung sind in den Kurskosten enthalten. Bei Nichtbezahlung des Kursgeldes bis Kurs(teil)beginn, behalten wir uns das Recht vor, die Ausstellung des Nothelferausweises oder die Kursbestätigung (SARI-Eintrag) zu verweigern. Der Kursteil oder Kurs gilt bei Nichtbezahlung als nicht besucht und der Kursteil, bzw. der gesamte Kurs muss wiederholt werden. Die daraus entstandenen Kosten (Kursteil- oder Kurskosten, SARI-Gebühren, etc.) sind vom Kursteilnehmer vollumfänglich zu übernehmen. Die Rechnungen und Mahnungen werden kostenlos erstellt und per E-Mail oder Post zugestellt. Für eine Betreibungsandrohung behalten wir uns das Recht vor, eine Gebühr von CHF 30.00 zu verrechnen. Bei einer Betreibung werden ein Verzugszins von 8% und eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von CHF 150.00 zum Schuldbetrag und zur Betreibungsandrohungsgebühr verrechnet. Im Falle einer Betreibung in Zusammenhang mit der Nichtbezahlung der Kursteile/Kurse, erteilt der Kursteilnehmer hiermit ausdrücklich seine Zustimmung für die Rechtsöffnung oder Lohnpfändung, bis diese Kosten vollständig bezahlt wurden. Auf Wunsch des Kursteilnehmers kann die Löschung des Betreibungsbegehrens beim zuständigen Betreibungsamt gegen eine Gebühr von CHF 150.00 beantragt werden.
Nothelferausweise / VKU-Kursbestätigungen
Der Nothelferausweis und die VKU-Kursbestätigung werden erst nach dem vollständigen Besuch und der vollständigen Bezahlung des Kursteils/Kurses ausgestellt, bzw. im SARI beim Strassenverkehrsamt eingetragen. Für einen Nothelfer-Ersatzausweis müssen wir eine Bearbeitungsgebühr (Lizenz- und administrative Kosten) von CHF 50.00 verrechnen. Der VKU-Kurs muss beim Strassenverkehrsamt in einem Registrierungs- und Administrationssystem (SARI) online eingetragen werden. Die strengen Vorlagen der Strassenverkehrsämter verlangen die Eingabe des jeweiligen Kurses, der Kursteilnehmer (Geburtstage) und deren Lernfahrausweisnummern vor Kursbeginn im SARI. Nachträgliche Eintragungen ab 48 Stunden nach Kursende werden von den Strassenverkehrsämtern mit Kosten belegt. Diese Kosten müssen bei fehlenden oder falschen Angaben vom Kursteilnehmer vollumfänglich übernommen werden.
AGB-Autofahrlektionen
Dauer / Preise / Bezahlung
Pro Fahrlektion werden 45 Minuten berechnet. Die Doppellektion dauert 90 Minuten und wird ohne Pause durchgeführt. Darin enthalten sind ausser Fahrzeit auch noch Terminvereinbarungen, administrative Arbeiten und Besprechungen. Die aktuellen Fahrlektionspreise sind auf unserer Homepage ersichtlich oder können beim Fahrlehrer erfragt werden. Wir behalten uns das Recht vor, jederzeit die Fahrlektionsdauer oder -preise zu ändern.
Die Fahrlektionen müssen jeweils vor Fahrlektionsbeginn mit Bargeld oder per TWINT bezahlt werden. Nach jeder Fahrlektion wird eine Rechnung erstellt und dem Fahrschüler per E-Mail oder in Papierform ausgehändigt.
Wurde eine gebuchte Fahrlektion / Doppellektion nicht bereits vor Beginn bezahlt, muss dies bis zum nächsten Fahrtermin nachgeholt werden. Wurde auch die zweite Fahrlektion / Doppellektion bis Fahrbeginn nicht bezahlt, werden die offenen Beträge der bereits absolvierten Fahrlektionen gemahnt und keine neuen Fahrlektionen mehr vereinbart, bis die offenen Beträge vollständig beglichen sind. Für eine eventuelle Betreibungsandrohung behalten wir uns das Recht vor, eine Gebühr von CHF 30.00 zu verrechnen. Bei einer Betreibung werden ein Verzugszins von 8% und eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von CHF 150.00 zum Schuldbetrag und zur Betreibungsandrohungsgebühr verrechnet. Im Falle einer Betreibung in Zusammenhang mit der Nichtbezahlung der erteilten Fahrlektionen, erteilt der Fahrschüler hiermit ausdrücklich seine Zustimmung für die Rechtsöffnung oder Lohnpfändung, bis diese Kosten vollständig zurückbezahlt wurden. Auf Wunsch des Fahrschülers kann die Löschung des Betreibungsbegehrens beim zuständigen Betreibungsamt gegen eine Gebühr von CHF 150.00 beantragt werden.
Administrations- und Versicherungspauschale
Die Administrations- und Versicherungspauschale beträgt einmalig für Autofahrlektionen mit unseren Fahrschulfahrzeugen CHF 100.00, ist ab Beginn der Autofahrausbildung nicht mehr rückerstattbar und nur gültig für die Dauer der Autofahrausbildung bei dem/der betreffenden Fahrlehrer/in. Darin enthalten sind Leistungen, die ausserhalb des eigentlichen Fahrunterrichts erbracht werden, wie z. B. Ausbildungsberatung, Prüfungsanmeldung, Administration mit Ämtern sowie Kosten für Telefonate, Porto und Informatik. Weiter ist während den Autofahrlektionen das erhöhte Risiko für Haftpflicht-, Fahrzeugvollkasko- und Insassenversicherung ohne Selbstbehalt in der Versicherungspauschale eingeschlossen. Die Fahrschule Aviano behält sich das Recht vor, die Administrations- und Versicherungspauschale jederzeit ändern zu können.
Terminierung / Annullierung / Verspätungen
Der Fahrschüler ist jeweils selber für die Terminierung der Fahrlektionen verantwortlich und muss die vereinbarten Termine mit dem Fahrlehrer abgleichen. Der Fahrschüler wird per E-Mail, SMS oder WhatsApp über die vereinbarten Termine, die anstehenden oder absolvierten Fahrlektionen sowie die bezahlten bzw. noch offenen Beträge informiert und muss sich bei Unstimmigkeiten mit seinem Fahrlehrer in Verbindung setzen.
Die Abmeldung von vereinbarten oder anstehenden Fahrlektionen muss vom Fahrschüler 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin per SMS oder WhatsApp an die Telefonnummer des Fahrlehrers erfolgen. Bei Nichteinhaltung dieser Regelung werden die vereinbarten Fahrlektionen gemäss Eintragungen vollumfänglich verrechnet. Nach der dritten Nichteinhaltung dieser Regelung behalten wir uns vor, die Fahrausbildung frühzeitig zu beenden.
Durch eine eventuelle Verspätung des Fahrschülers verkürzt sich die Dauer der Fahrlektion um diese Zeit. Durch eine eventuelle Verspätung des Fahrlehrers verlängert sich die Dauer der Fahrlektion um diese Zeit, oder die verpasste Zeit wird bei der nächsten Fahrlektion nachgeholt. Der Autofahrlehrer/in wartet beim vereinbarten Treffpunkt höchstens 15 Minuten. Erscheint der Fahrschüler bis zu diesem Zeitpunkt nicht beim vereinbarten Treffpunkt oder es kann telefonisch keine Einigung erzielt werden, kann der/die Autofahrlehrer/in sich vom vereinbarten Treffpunkt entfernen und die Autofahrlektion wird als ausgeführt verrechnet.
Treffpunkt / Abholservice
Der Treffpunkt für Autofahrlektionen befindet sich grundsätzlich beim nächstgelegenen Bahnhofsareal zur jeweiligen Filiale/zum jeweiligen Standort. Auf Anfrage kann der genaue Treffpunkt mit den Fahrlehrern individuell vereinbart werden. Befindet sich der Treffpunkt innerhalb von 15 Minuten Fahrzeit vom Bahnhofsareal der jeweiligen Filiale bzw. des Standortes entfernt, ist der Abholservice gratis. Sollte sich der Treffpunkt weiter als 15 Minuten Fahrzeit vom Bahnhofsareal der jeweiligen Filiale oder des Standortes befinden, verkürzt sich die Fahrlektion um diese Zeit.
Praktische Führerprüfung / 3. Führerprüfung
Wird der Fahrschüler von unseren Autofahrlehrern zur praktischen Führerprüfung begleitet, gilt dies als eine Doppellektion und wird nach aktuellem Tarif verrechnet. Die erste Lektion dient zur Vorbereitung auf die Prüfungsfahrt und die zweite Fahrlektion ist die Prüfungsfahrt mit dem Führerprüfungsexperten. Wer zur dritten Führerprüfung antreten muss, muss als Beurteilungsgrundlage mindestens 2 (zwei) Fahrlektionen nach der zweiten Führerprüfung mit dem betreffenden Fahrlehrer absolviert haben. Erst danach können wir aus Qualitätsgründen einen neuen Prüfungstermin vereinbaren.
